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Leitbild zum
Kinderschutz­konzept

für die Primar- und Sekundarstufe 1

In unserer Schule ist es uns ein zentrales Anliegen, eine sichere, respektvolle und förderliche Umgebung für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Jeder Mensch hat das Recht, vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung geschützt zu werden. Dieses Kinderschutzkonzept dient dazu, präventive Maßnahmen zu ergreifen, auf Gefährdungen zu reagieren und das Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Schulgemeinschaft zu stärken.

Grundwerte und Ziele

Unser Kinderschutzkonzept beruht auf den folgenden Grundwerten:

  • Achtsamkeit und Respekt:
    Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, einschließlich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Eltern, begegnen sich mit Achtsamkeit, Respekt und Empathie.
  • Vertrauen und Offenheit:
    Wir fördern ein Klima des Vertrauens, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen, ihre Sorgen und Ängste zu äußern.
  • Prävention und Aufklärung:
    Wir setzen präventive Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche frühzeitig für Themen wie Grenzen, Rechte und den Umgang mit Gefahren zu sensibilisieren.
  • Intervention und Unterstützung:
    Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung greifen wir schnell und angemessen ein, um betroffenen Kindern und Jugendlichen zu helfen und sie zu

Prävention

Zur Vermeidung von Gewalt und Missbrauch setzen wir folgende Maßnahmen:

  • Aufklärung im Unterricht: „Gewaltprävention“ und „Umgang mit Konflikten“
  • Schulische Programme und Projekte: Wir arbeiten mit externen Fachkräften zusammen, die Workshops und Projekte zum Thema Kinderschutz anbieten.
  • Schulung des Lehrpersonals:

Handlungs­strategien bei Verdachtsfällen

Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls sind wir verpflichtet, schnell und sensibel zu handeln. Unsere Handlungsstrategien umfassen:

  • Ansprechpartner: Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen wissen, an wen sie sich bei einem Verdacht wenden können.
  • Dokumentation: Verdachtsfälle werden sachlich und vertraulich dokumentiert. Dies gewährleistet eine gründliche und nachvollziehbare Bearbeitung.
  • Kooperation mit externen Stellen: Bei Bedarf arbeiten wir mit Kinderschutzstellen, dem Jugendamt, der Polizei und anderen Fachorganisationen zusammen, um den bestmöglichen Schutz für das betroffene Kind zu gewährleisten.

Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche

Betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten professionelle Unterstützung:

  • Vertrauenspersonen: Kinder und Jugendliche können sich jederzeit an vertrauensvolle Lehrkräfte oder Schulsozialarbeiter wenden. Diese Personen bieten ein offenes Ohr und Unterstützung bei der Bewältigung der Situation.

Rolle der Eltern und Erziehungs­berechtigten

Eltern und Erziehungsberechtigte sind eine wichtige Unterstützung im Kinderschutz. Wir arbeiten eng mit ihnen zusammen, um ein Netzwerk des Schutzes zu bilden. Dazu gehören:

  • Information und Aufklärung: Wir informieren Eltern regelmäßig über die Maßnahmen, die an unserer Schule ergriffen werden. 
  • Elternabende und -gespräche: In regelmäßigen Abständen finden Elternabende statt, in denen Themen wie „Kinderschutz“, „Frühwarnzeichen“ und „Unterstützungsangebote“ besprochen werden. 
  • Gemeinsame Verantwortung: Wir verstehen Kinderschutz als gemeinsame Verantwortung von Schule, Eltern und der Gesellschaft. Nur im Zusammenspiel aller Beteiligten kann ein wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche gewährleistet werden.

rechtliche Grundlagen

  • Mitteilungspflicht an Kinder- und Jugendhilfe gem § 37 B-KJHG
    § 37 Abs 1 B-KJHG (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz) sieht diesbezüglich Folgendes vor: „Ergibt sich in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, und kann diese konkrete erhebliche Gefährdung eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen anders nicht verhindert werden, ist von bestimmten im Gesetz aufgezählten Einrichtungen unverzüglich und schriftlich Mitteilung an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu erstatten. ..“
  • Was genau ist Mitteilungspflichtig?
    Anzeigepflichtig ist aufgrund ausdrücklicher Anordnung in § 37 B-KJHG der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist. Nachdem es sich hier jeweils um strafrechtlich relevante Tatbestände handeln kann, kann unter Umständen auch eine über die Mitteilung an den Kinder- und Jugendhilfeträger hinausgehende Anzeigepflicht (also eine Verpflichtung ein zum Nachteil eines minderjährigen Kindes begangenes strafbares Verhalten der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen) bestehen….

Schlusswort

Kinderschutz ist ein fortlaufender Prozess, der durch kontinuierliche Schulung, Zusammenarbeit und Sensibilisierung aller Beteiligten in der Schulgemeinschaft erfolgreich umgesetzt werden kann. Wir sind uns bewusst, dass jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht auf ein gewaltfreies und respektvolles Aufwachsen hat, und setzen alles daran, diesen Schutz aktiv und nachhaltig zu gewährleisten. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres Umfeld, in dem sich alle Kinder und Jugendlichen wohl und geschützt fühlen können.

MITTELSCHULE SCHWEIGGERS

Schwerpunktschule für Naturwissenschaft und Technik


Am Schulberg 5, 3931 Schweiggers

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